Differenzbesteuerung berechnen
Für Händler von gebrauchten Smartphones, Konsolen, Elektronik und anderer Gebrauchtware: Einkaufs- und Verkaufspreis eingeben und sofort sehen, wie viel Umsatzsteuer nach § 25a UStG anfällt und was als Gewinn übrig bleibt – für einzelne Artikel oder die Gesamtdifferenz.
Deine Angaben
Jeder Artikel wird einzeln besteuert. Verluste werden nicht verrechnet.
Ergebnis
| Artikel | Differenz | USt. | Kosten | Gewinn |
|---|---|---|---|---|
| iPhone 13, 128 GB | 119,00 € | 19,00 € | 22,39 € | 77,61 € |
So rechnet der Rechner
Bei der Differenzbesteuerung zahlst du Umsatzsteuer nur auf den Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Diese Differenz ist ein Bruttobetrag: Die Umsatzsteuer steckt bereits darin und beträgt 19/119 der Differenz. Der Rest ist die Bemessungsgrundlage.
Beispiel: Du kaufst ein gebrauchtes Smartphone für 200 € von privat und verkaufst es für 319 €. Die Differenz beträgt 119 €, darin stecken 19 € Umsatzsteuer, die Bemessungsgrundlage ist 100 €. Zahlst du 16,40 € Marktplatzgebühr und 5,99 € Versand, bleiben 77,61 € Gewinn.
Gebühren mindern den Gewinn – nicht die Steuer
Marktplatzprovisionen, Versand oder Reparaturkosten senken deinen Gewinn, aber nicht die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Der Rechner hält beides deshalb getrennt: Die Umsatzsteuer berechnet er ausschließlich aus Verkaufs- und Einkaufspreis, den Gewinn nach Abzug aller Kosten.
Die Differenzbesteuerung gilt immer mit dem Regelsteuersatz von 19 % – auch für Waren, die sonst ermäßigt besteuert würden (§ 25a Abs. 5 UStG).
Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz?
Grundsätzlich wird jeder Gegenstand einzeln besteuert. Verkaufst du einen Artikel mit Verlust, fällt darauf keine Steuer an – der Verlust mindert aber nicht die Steuer anderer Verkäufe.
Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 750 € erlaubt § 25a Abs. 4 UStG stattdessen die Gesamtdifferenz: Alle Differenzen eines Besteuerungszeitraums werden addiert, Verluste also verrechnet. Bis Ende 2024 lag die Grenze bei 500 €. Ist die Summe negativ, fällt keine Steuer an; ein Vortrag in den nächsten Zeitraum ist nicht vorgesehen.
Voraussetzungen der Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung können Wiederverkäufer für bewegliche Gegenstände anwenden, die sie ohne Umsatzsteuer erworben haben – typischerweise beim Ankauf von Privatpersonen – oder die ihrerseits differenzbesteuert geliefert wurden. Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden; vorgeschrieben ist ein Hinweis wie „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 UStG). Zudem musst du Einkaufspreise, Verkaufspreise und Bemessungsgrundlagen aufzeichnen (§ 25a Abs. 6 UStG).
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Ob die Differenzbesteuerung für deine Ware gilt, klärst du mit deinem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Differenzbesteuerung?
Verkaufspreis minus Einkaufspreis ergibt die Differenz. Darin sind 19/119 Umsatzsteuer enthalten. Beispiel: 319 € Verkauf, 200 € Einkauf, Differenz 119 €, Umsatzsteuer 19 €, Bemessungsgrundlage 100 €.
Darf ich Gebühren von der Differenz abziehen?
Nein. Marktplatzgebühren, Versand oder Reparaturen mindern deinen Gewinn, aber nicht die Bemessungsgrundlage. Sie ergibt sich nur aus Verkaufs- und Einkaufspreis.
Was passiert bei einem Verkauf mit Verlust?
Bei der Einzeldifferenz fällt auf diesen Artikel keine Umsatzsteuer an; der Verlust wird nicht mit anderen Verkäufen verrechnet. Bei der Gesamtdifferenz (Einkaufspreis bis 750 €) mindert er die Summe des Zeitraums.
Gilt die Differenzbesteuerung auch mit 7 %?
Nein. Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19 % (§ 25a Abs. 5 UStG).
Kann ich die Ergebnisse speichern?
Ja, als CSV-Datei für Excel. Für eine fortlaufende Liste gibt es zusätzlich unsere kostenlose Excel-Vorlage zur Differenzbesteuerung mit fertigen Formeln.